AGB
GASTAUFNAHME- UND STORNOBEDIUNGUNGEN DER FERIENWOHNUNG ALLGÄU-GENUSS (im folgenden BHB Genannt)
1. Vertragsschluss
1.1. Mit der Buchung bietet der Gast dem BHB den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden vorliegen.
1.2. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht vom BHB herausgegeben werden, sind für den BHB und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des BHB gemacht wurden.
1.3. Buchungsanfragen sind nur auf dem elektronischen Weg (E-Mail, Internet) möglich. Wenn der Wunschtermin buchbar ist, erstellt der BHB umgehend ein Angebot und der Termin bleibt 24 Stunden reserviert. Die Zustellung des Angebots erfolgt auf dem elektronischen Weg (E-Mail)
1.4. Die Buchung kann nur auf dem elektronischen Weg (E-Mail, Internet) erfolgen und geschieht durch Annahme des Angebots durch den Gast binnen 24 Stunden. Bei verbindlichen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung zeitnah auf elektronischem Weg bestätigt.
1.5. Der für Mitreisende buchende Gast oder andere Auftraggeber der Buchung (Gruppenverantwortliche) haben für alle Vertragsverpflichtungen von gebuchten Gästen, für welche die Buchung erfolgt, wie für ihre eigenen einzustehen, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
1.6. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass diese für den Gast rechtsverbindlich ist.
2. Preise und Leistungen
2.1. Die im individuellen Angebot angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten, soweit bezüglich der Nebenkosten nicht anders angegeben. Sie gelten für die gesamte Wohneinheit über den gebuchten Reisezeitraum. Die Wohnung wird von den Gästen besenrein hinterlassen, die weitere Endreinigung ist im Preis enthalten.
Gesondert anfallend sind die aktuelle Kurtaxe der Gemeinde Halblech* sowie Entgelte für verbrauchsabhängig beanspruchte Leistungen (z.B. zusätzliche Bettwäsche, Handtücher oder Service-Leistungen). Laut § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
*aktueller Kurbeitrag unter https://www.halblech.de/gastgeber-buchen/vorteilskarten-in-halblech/
2.2. Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt, bzw. Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.
2.3. Für Umbuchungen (Änderungen bezüglich An- und Abreisetermin, Aufenthaltsdauer, Verpflegungsart, bei gebuchten Zusatzleistungen und sonstigen ergänzenden Leistungen), auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann der BHB ein Umbuchungsentgelt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist.
3. Zahlung
3.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. In der Regel ist der Reisepreis 7 Tage vor Reiseantritt zur Bezahlung fällig. Ausnahmen entstehen bei kurzfristigen Buchungen.
3.2. Auch ohne ausdrücklichen Vermerk in der Buchungsbestätigung kann der BHB eine Anzahlung in Höhe von 15% des Gesamtpreises verlangen.
3.3. Der Gesamtpreis ist in jedem Fall vor Reiseantritt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto fällig.
3.4. Die aktuelle Kurtaxe ist vor Ort in bar zu bezahlen und laut 2.1. nicht im Reisepreis enthalten. Geschäftsreisende sind von der Kurtaxe befreit.
3.5. Zusatzleistungen die in Anspruch genommen wurden (siehe 2.1) sind ebenfalls vor Ort in bar zu bezahlen.
3.6. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich, ebenso Kreditkartenzahlungen. Dies gilt sowohl für den Reisepreis wie auch für Zahlungen vor Ort.
4. Rücktritt und Nichtanreise (Stornobedingungen)
4.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises bestehen.
4.2. Der BHB hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters seiner Unterkunft um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
4.3. Der BHB hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
4.5. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Beherbergungsbetrieb die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:
Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
4.6. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem BHB nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
4.7. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.
4.8. Die Rücktrittserklärung ist auf elektronischem Wege an den BHB zu senden, der den Empfang bestätigt.
5. Pflichten des Kunden, Kündigung durch den BHB
5.1. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem BHB anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
5.2. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hatte zuvor dem BHB im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zu Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom BHB verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem BHB erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt oder aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist.
5.3. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den BHB zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrags berechtigen.
6. Haftung
6.1. Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
6.2. Die Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
7. Verjährung
7.1. Ansprüche des Gastes/Auftraggebers aus dem Beherbergungsvertrag gegenüber dem BHB aus dem Beherbergungsvertrag gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes/Auftraggebers aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr.
7.2. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch begründen und dem BHB als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
7.3. Schweben zwischen dem Gast und dem BHB Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der BHB die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
8. Rechtswahl und Gerichtsstand
8.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem BHB findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
8.2. Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den BHB nur an dessen Sitz verklagen.
8.3. Für Klagen des BHB gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des BHB vereinbart.
8.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.